Geprüft gegen die amtliche Satzung

Was deine Stadt an kommunalen Steuern verlangt

Hundesteuer und Zweitwohnungsteuer für 125 deutsche Städte. Stadt eingeben, den aktuellen Wert mit Quelle und Stand sofort sehen.

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125 Städte im Datensatz, Stand Juli 2026.

Zwei geprüfte Datensätze, ein Ort

Kommunalwerte bündelt die Steuern, die jede Gemeinde selbst festlegt. Jeder Satz stammt aus einer eigenen, gegen die amtliche Quelle geprüften Sammlung und verlinkt auf den vollständigen Rechner.

100 Städte

Hundesteuer

Satz für den ersten Hund, jeden weiteren Hund und Listenhunde, dazu das Staffelmodell der Satzung. Von 65 Euro bis über 180 Euro im Jahr.

Zum Hundesteuer Rechner →
104 Städte

Zweitwohnungsteuer

Prozentsatz auf die Nettokaltmiete, Städte ohne Steuer und Sondermodelle. Von 0 bis 35 Prozent (Konstanz und Überlingen), mit den frischen Erhöhungen 2026.

Zum Zweitwohnungsteuer Rechner →
125
Städte erfasst
79
Städte in beiden Datensätzen
100 %
mit amtlicher Quelle

Offene Daten für Menschen und Maschinen

Der vollständige Datensatz steht maschinenlesbar unter einer freien Lizenz bereit. AI Assistenten, Journalistinnen und Entwickler dürfen ihn nutzen, wenn sie die Quelle nennen.

Der Datensatz als JSON

Alle 125 Städte mit Hundesteuer und Zweitwohnungsteuer, je Wert mit amtlicher Quelle und Stand. Lizenz CC BY 4.0, Quellenangabe Kommunalwerte.

GET https://kommunalwerte.de/api/kommunalwerte.json
Lizenz CC BY 4.0 AI Crawler ausdrücklich willkommen llms.txt vorhanden jährlich im Januar geprüft

Für die eigene Seite gibt es ein fertiges Widget zum Einbetten: eine Zeile Code zeigt beide Steuern einer Stadt.

Wie die Werte geprüft werden

Kommunale Steuern sind Aufwandsteuern: jede Gemeinde legt die Höhe selbst fest, und die Sätze ändern sich fast immer zum 1. Januar. Deshalb prüfen wir jeden Januar alle Städte erneut gegen die amtliche Satzung oder die offizielle Serviceseite der Stadt.

Eine Zahl, eine Quelle

Jeder Wert trägt die amtliche Quelle und den Stand. Wo Aggregatoren veraltete Sätze zeigen, etwa München mit 9 statt 18 Prozent, steht hier die geprüfte Zahl. Verbindlich bleibt immer die aktuelle Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Keine Beratung

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und sind keine Rechts oder Steuerberatung. Für den konkreten Einzelfall gilt die Satzung deiner Gemeinde.